Rechtsanwalt Leopold von Saint-George
ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Zivil- und Wirtschaftsrechts tätig. Darunter auch Sachverhalte mit Auslandsbezügen zu Frankreich und den Benelux-Ländern.
Schwerpunkt bilden das Bank- und Anlegerschutzrecht sowie das Bau- und Immobilienrecht.
Rechtsanwalt Saint-George hat Erfahrungen mit Sammelklagen im Zusammenhang
mit geschlossenen Immobilienfonds. Das wegweisende Urteil des Bundes- gerichtshofs zur Offenlegung
von Innenprovisionen wurde von Rechtsanwalt von Saint-George iniziiert.
BGH III ZR 359/02 U. v. 12.02.2004 - NJW 2004 S. 1732
Vertreten werden auch einzelne Investoren im Wertpapierbereich.
Seine anwaltliche Tätigkeit umfaßt im wesentlichen folgende Schwerpunkte:
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