Rechtsanwalt Peter Schmitz-Kröll ist als langjähriger Syndicus einer großen internationalen Versicherungsgesellschaft auf dem Gebiet des Produkthaftungsrechts und Industrieversiche- rungsrechtes hochspezialisiert. Erhebliche internationale Erfahrungen konnten bei der Sach- schadenregulierung im angelsächsischen  Bereich und französischen Rechtskreis gesammelt werden. Besonders kompetent ist er  bei komplexen Auseinandersetzungen unter Beteiligung  mehrerer  Anspruchsgegner und deren Haftpflichtversicherer. Selbstverständlich werden auch Fallgestaltungen aus dem deutschen Versicherungsrecht bearbeitet.

In Bezug auf das Werkvertragsrecht kann es vornehmlich bei Industriebauten, aber auch im Wohnungsbau zu Unstimmigkeiten kommen, etwa wenn eine Objektversicherung vorliegt und eine Haftpflichtversicherung des Unternehmers. Oftmals lehnt der eine Versicherer seine Eintrittspflicht ab unter Hinweis auf das anderweitig bestehende Versicherungsverhältnis des Werkunternehmers. Die gilt erst Recht, wenn ein Subunternehmer letztlich für den Schaden verantwortlich ist.


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