Vertriebsrecht

Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

Wird in einem Handelsvertretervertrag der Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung benannt ist, so steht dies einer Vertragsauslegung nicht entgegen, nach der eher als gering zu bezeichnende Wettbewerbsverstöße, durch die das Vertrauensverhältnis nicht grundlegend beschädigt wird, nicht - zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung - zur fristlosen Kündigung berechtigen, BGH Urteil vom 10.11.2010 - VIII ZR 327/09.

In diesem Fall hatte der Versicherungsvertreter entgegen der vertraglichen Verpflichtung, auch KFZ-Versicherungsverträge für ein Konkurrenzunternehmen in einigen wenigen Fällen allerdings über einen längeren Zeitraum vermittelt. Die von der Versicherungsgesellschaft ausgesprochene fristlose Kündigung wurde in allen drei Instanzen für unwirksam erklärt.

 

Vertriebsrecht Frankreich

"Marges Arrierès auf dem Rückzug"

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