Bei besonders schadensträchtigen Gewerken sind die Vorgaben der entsprechenden DIN-Vorschriften genauestens zu beachten. Ein Auftragnehmer der dies unterlässt, setzt sich dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit aus. Besonders gilt dies, wenn die DIN-Vorschrift eine besondere Überprüfung der erbrachten Leistungen zur Vermeidung von Schadensfällen aus-drücklich vorsehen. OLG Celle U.30.11.2011 – 14 U 88/11 –
Werklohn bei Kündigung
Der Auftragnehmer kann seinen Anspruch auf Vergütung nach der jederzeit zulässigen, freien Kündigung des Werkvertrages nur dann auf die Vermutung gemäß § 649 S. 3 BGB stützen, wenn er den Teil der vereinbarten Vergütung darlegt, der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfällt. Nur dieser Teil und nicht die Vergütung der Werkleistung insge-samt ist Bemessungsgrundlage für eine Pauschale von 5%. BGH, Urteil v. 28.7.2011 – VII ZR 45/11
Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gemäß § 767 I S. 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4 S. 1 oder § 1 Nr. 4 S. 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B unterliegt (BGH U. v. 15.12.2009 - XI ZR 107/08).
Geltendmachung des Anspruchs im Urkundenprozeß
Nach §14 Abs. IV VOB/B kann die Bauvertrags-Schlussrechnung auch vom Auftraggeber erstellt werden. Geschieht dies und klagt daraufhin der Auftragnehmer den restlichen Werklohn auf Grundlage dieser Schlussrechnung ein, muss der Auftragnehmer eine streitige Gegenforderung des Auftraggebers nicht berücksichtigen. Der Auftragnehmer kann den Saldo dieser Schlussrechnung ohne die Gegenforderung des AG sogar im Urkundenprozess geltend machen. Der Beweis der Existenz der Gegenforderung ist dem AG nur mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln möglich – Berufungsurteil des OLG Stuttgart vom 14.02.2017 – 10 U 107/16.
1. Haftung bei bindenden Vorgaben des Bauherrn
OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Juli 2006 - 24 U 2/06 -
2. Planungsfehler
OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Mai 2007 - 23 U 176/02 -
3. Baukostenlimit als vereinbarte Beschaffenheit
OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 16 U 43/06 -